Eine Praxis, in der Sie sich wohl fühlen dürfen
In unserer Praxis erwartet Sie ein herzliches und einfühlsames Team – bestehend aus zwei erfahrenen Ärztinnen, die sich mit hoher Fachkompetenz und persönlichem Engagement Ihrer Gesundheit widmen.
Unterstützt werden sie von einem motivierten Mitarbeiterinnen-Team, das durch langjährige Erfahrung überzeugt und Patientinnen aufmerksam begleitet. Unsere modern ausgestatteten Praxisräume schaffen eine angenehme Atmosphäre, in der Sie sich sicher aufgehoben fühlen. Wir freuen uns darauf, Ihnen eine vertrauensvolle Betreuung und erstklassige Leistungen zu bieten.

Franka Matthes

Kristina Schweer
Sprechzeiten & Kontakt
Adresse:
Reinhold-Frank-Str. 68
76133 Karlsruhe
Kontakt:
Telefon: 0721/ 24 24 2
Fax: 0721/ 24 89 4
Öffnungszeiten:
Mo / Mi / Fr: 8:00 – 12:00 Uhr
Di / Do: 12:00 – 18:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Behandlungsstuhl für die Durchführung verschiedener Untersuchungen durch die Fachärztin.
Das Sonografiegerät unterstützt den Arzt bei der Untersuchung und Diagnostik.


Untersuchungen/ Behandlungen im Liegen wie z.B. Tastuntersuchungen, Bauchultraschall (abdominale Sonografie) oder für die Blutabnahme im Liegen.

Erstbesuch in unserer Praxis?
Für Ihren ersten Besuch bei uns bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Versicherungskarte
- ggf. ausgefüllter Anamnesebogen
- ggf. unterschriebene Datenschutzerklärung
- ggf. vorhandene Befunde und Ihren Impfpass
Termine
Einen Termin in unserer Praxis zu vereinbaren ist ganz einfach: Bitte rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns während unserer Öffnungszeiten vor Ort.
Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie, Termine bis zu 24h vor vereinbartem Termin abzusagen. Dies kann telefonisch oder online (terminabsage@praxiskarlsruhe.de) geschehen. (Bitte auch im Spam-Ordner für die Eingangsbestätigung nachsehen).
Rezepte
Als Patientin unserer Praxis kommen Sie einfach ohne Voranmeldung zu unseren Öffnungszeiten in der Praxis vorbei. Bringen Sie bei der Abholung bitte Ihrer Krankenversicherungskarte mit.
Telefonische Bestellung eines elektronischen Rezepts ist nur möglich, wenn Ihre Versicherungskarte im jeweiligen Quartal bereits eingelesen wurde.